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Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizmatten-Center GmbH


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen für Produkte und Dienstleistungen an Wiederverkäufer im Handel und Endkunden gelten unter Vorbehalt abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall für sämtliche Bestellungen, alle Lieferungen und Dienstleistungen von Heizmatten-Center GmbH (nachfolgend HMC) zum Käufer und Kunden (nachfolgend Kunde oder Kunden). 

2. Bestellung, Lieferung, Montage- und Betriebsanleitung

Bestellungen werden über die Internetseite www.heizmatten-center.ch sowie per Mail und Telefon entgegen genommen. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht mehr lieferbar ist, wird die entsprechende Bestellung storniert. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

Die im Angebot oder in der Bestelleingangsbestätigung genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch HMC nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde 30 Tage nach der Bestelleingangsbestätigung, nach schriftlicher Mitteilung an HMC von der Bestellung zurücktreten.

HMC ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Der Kunde hat die bestellte Ware innert drei Wochen nach Mitteilung beim HMC in Zufikon abzuholen. Wird die Ware innert dieser dreiwöchigen Abholfrist nicht entgegengenommen, so hat HMC das Recht, den Vertrag zu stornieren und kann eine Umtriebsentschädigung geltend machen.

Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte oder abgeholte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten oder abgeholten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Anlieferung, dem ausführenden Transportunternehmen und HMC  gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Orginalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder vom HMC entsorgt werden.

Gültig und verbindlich sind auch unsere Montage- und Betriebsanleitungen für die Produkte FH, FHL und FHP. Diese Anleitungen werden immer mit den Produkten gesendet und können von der Website heruntergeladen werden.

3. Preise

Die Preise von HMC verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) in Schweizer Franken. HMC hat das Recht, den Preis jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung publiziert ist. Nebenkosten wie Versandkosten, Verpackungskosten, Serviceleistungen usw. sind im Preis nicht enthalten und werden separat ausgewiesen und können zusätzlich verrechnet werden. Technische Aenderungen, Irrtürmer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Es gelten die auf www.heizmatten-center.ch angegeben Zahlungsmittel. HMC kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden abschliessen. HMC hat das Recht, auf einzelne Zahlungsmittel Zuschläge zu erheben. HMC behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weitergeben.

Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung bei HMC eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel können in dieser Zeit nicht reserviert werden. Bei knapper Warenverfügbarkeit kann es vorkommen, dass Ware mit dem Status „an Lager“ bis zur Bestellungs-Auslösung nicht mehr sofort auslieferbar ist. Ist die Zahlung nicht innert 6 Tagen bei HMC eingetroffen, kann HMC die Bestellung annullieren.

Die von HMC gelieferten bzw. seitens Kunden abgeholten Produkte bleiben im Eigentum von HMC, bis die gesamte Kaufsumme (inkl. aller Zuschläge) bei HMC eingetroffen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sich diese im Eigentum von HMC befinden.

5. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Verlad oder Versand per Postlieferung ab HMC auf den Kunden über. Das Eigentum an der Lieferung geht erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises auf den Kunden über.

6. Rückgabe- und Umtauschrecht, Reparaturen, Garantien

Der Kunde hat kein generelles Rückgabe- und Umtauschrecht. Die Rücknahme muss in jedem Fall schriftlich über E-Mail oder Telefon beantragt werden. Eine Rücknahme ist ausschliesslich bis 14 Kalendertage nach Erhalt der Ware möglich. Massgebend ist das Datum der Auslieferung. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

Der Kunde kann einen Mangel am Produkt geltend machen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere Inbetriebsetzung von Anlagen durch nicht autorisierte Personen, natürlicher Abnutzung, mangelhafter oder unterlassener Wartung , Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung (z.Bsp. Bauaustrocknung), ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, sandhaltigem oder krustierendem oder verunreinigtem Wasser, Korrosionen und Erosionen mangelhafter Fundamente, Bau- und Montagearbeiten, andere Gründe, welche die HMC nicht zu vertreten hat.

Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Ausschlussgründe fällt, so wendet sich der Kunde an HMC. In jedem Fall muss die Rücksendung mit HMC abgesprochen sein. Andernfalls kann HMC eine Umtriebsentschädigung geltend machen.

Defekte Produkte werden nicht abgeholt. Der Kunde hat das defekte Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an HMC zu schicken oder abzugeben. Die Garantiefrist beträgt mindestens 1 Jahr. Der Garantieaustausch führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiefrist. Durch die Garantie wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht eingeschränkt. Die Garantiefrist beginnt zum Zeitpunkt der Auslieferung. Die Garantiebestimmungen, insbesondere auch die Garantiedauer des Herstellers sind für die bei HMC gekauften Produkte massgebend. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers in der Regel lediglich ein Recht auf Nachbesserung (Reparatur) bzw. Austausch (Ersatzlieferung) vorsehen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatzansprüche oder eine Umtriebsentschädigung.

Der Entscheid über die Art der Mangelbehebung liegt in der Regel beim Hersteller. Für die Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zur Lieferung eines Austauschproduktes besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Produkt. Wird das defekte Produkt vom Hersteller ersetzt, so wird das Austauschprodukt dem Zeitwert des defekten Produktes angepasst. Das defekte Produkt geht in das Eigentum des Herstellers über. Wird ein Produkt repariert oder ausgetauscht, führt dies nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer. Entscheidet sich der Hersteller anstelle einer Reparatur oder eines Austauschprodukt eine Vergütung auszurichten, so wird diese dem Zeitwert des defekten Produktes angepasst. Die Vergütung ist in keinem Fall höher als der Kaufpreis und berücksichtigt, dass der Kunde das Produkt bis zum Eintreten des Defektes nutzen konnte. Wird festgestellt, dass das Produkt keinen Fehler hat oder diese nicht unter die Garantie fallen, erfolgt der Rückversand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ferner kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden. 

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsverpflichtung für Mängel der Lieferung einschliesslich zugesicherter Eigenschaften wird nur insoweit übernommen, als es sich nachweislich um Fabrikations- oder Materialfehler handelt. Auf alle Regelgeräte gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten, auf Flächenheizmatten 10 Jahre bei fachgerechter Verlegung. Mängel müssen dem Lieferer unverzüglich schriftlich angezeigt werden, erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ware. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelbeseitigung befreit. Wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Besteller das Recht, Minderung geltend zu machen, kommt zwischen Besteller und Lieferer eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so ist der Besteller auch zur Wandlung berechtigt. Die Gewährleisungsverpflichtung erlischt, wenn die Ware durch unsachgemässe Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihr Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung des Lieferers vorgenommen worden sind.

7. Haftung

HMC erbringt gegenüber dem Kunden ausdrücklich die umschriebenen Garantieleistungen. Jede weitergehende Haftung, ob direkt oder indirekt mit Garantieleistungen zusammenhängend oder nicht, gegenüber dem Kunden oder Dritten wird, ungeachtet der Art und des Umfangs, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Lieferer und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen irgendwelcher Schäden, einschliessllich Folgeschäden, die dem Besteller oder einem Dritten entstehen, insbesondere auch solche aus Verschulden bei Vertragsabschluss schuldhafter Forderungsverletzung und fahrlässiger gegangener unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.

8. Vorschriften am Bestimmungsort

Für Elektroheizungen bestehen Vorschriften. Ohne ausdrückliche und spezielle Hinweise des Kunden geht die HMC davon aus, dass die angebotenen und bestellten Lieferungen den Vorschriften und Normen des Bestimmungsortes entsprechen. Der Bezüger (Besteller) unserer Produkte ist für die Zulassung und Vorschriften am Bestimmungsort zuständig. Die HMC übernimmt keine Verantwortung und Haftung über die Zulassung und/oder deren Folgen vor Ort.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für den Kunden und für die HMC ist Zufikon AG. Es steht der HMC jedoch auch das Recht zu, den Kunden an dessen Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis steht unter schweizerischem Recht und Schweizer Recht wird angewandt.

10. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in einer anderen Weise geregelt sind. Besondere Bedingungen des Kunden, die mit diesen allgemeinen Erläuterungen und Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen gelten nur, wenn sich die HMC schriftlich und ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat.

Die AGB von HMC können jederzeit geändert und angepasst werden.

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